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Bereits über 100 meist mittelständischen Kunden in Deutschland, Österreich, in der Schweiz, Frankreich und Italien hilft PRODAT ERP mit seinen anpassungsfähigen Software Lösungen Geschäftsprozesse optimal zu gestalten.

Empfehlung zum Umgang mit der befristeten Umsatzsteueranpassung in PRODAT ERP

Kurzfristig hat die Regierung im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets am 03.06.2020 verkündet, den Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 abzusenken. Eine Verabschiedung im Bundesrat ist am 29.06.2020 vorgesehen. Klären Sie bitte in jedem Fall die Frage nach Anpassungen mit Ihrem Steuerberater und erkundigen Sie sich bitte auch nach den Möglichkeiten bei dem Softwareanbieter Ihres Finanzbuchhaltungssystems, wie diese Änderungen umzusetzen sind.

 

Handlungsempfehlungen für PRODAT

Für PRODAT ist es ausreichend den Prozentsatz des bestehenden Steuerschlüssels anzupassen. Sämtliche Belege führen den Prozentsatz im Datensatz selbst und bleiben somit erhalten. Neue Belege werden mit dem neuen Steuerprozentsatz erstellt.

Anbindung der Buchhaltung

Wenn die Finanzbuchhaltung keinen neuen Steuerschlüssel benötigt oder per Automatikkonto in dem Zeitraum selbst umschlüsseln kann (z.B.: DATEV), erhalten Sie hiermit einen einfachen Weg.

Entscheidungen

  • Kann Ihre Buchhaltung mit der bestehenden Kontierung / Steuerschlüssel weiterarbeiten? Wenn Ja, dann genügt es, den Prozentwert anpassen: Variante 1.
  • Ihre Buchhaltung benötigt eine neue Kontierung und ignoriert den Steuerschlüssel (Automatikkonten)? Wenn Ja, dann genügt eine Anpassung von Prozentwert und Buchungskonto: Variante 1.
  • Ihre Buchhaltung arbeitet mit den Steuerschlüsseln und kann diese nicht automatisch im Zeitraum zwischen 19% und 16% tauschen? Die Variante mit der reinen Anpassung der Prozentsätze ist im Fall einer Buchhaltungsschnittstelle nicht möglich. Beachten Sie bitte Variante 2.

Variante 1: Austausch der Steuersätze und ggf. Änderung der Buchhaltungs-Kontierung

Am Stichtag (01.07.2020) ändern Sie die Steuersätze in PRODAT von 19% auf 16% und von 7% auf 5%, sowohl bei den Umsatzsteuer-, als auch bei den Vorsteuer-Einträgen, ab. Achten Sie bitte darauf, auch die Texte mit anzupassen, so dass dann nicht „Umsatzsteuer 19%“ mit 16% Steuer angegeben werden. Je nach Umsetzung innerhalb Ihrer Finanzbuchhaltung können Sie auch die Kontierung mit anpassen. Unser Vorschlag lautet hierbei:

  • aus “Umsatzsteuer 19%” wird “Umsatzsteuer normal” mit 16%
  • aus “Umsatzsteuer 7%” wird “Umsatzsteuer ermäßigt” mit 5%
  • aus “Vorsteuer 19%” wird “Vorsteuer normal” mit 16%
  • aus “Vorsteuer 7%” wird “Vorsteuer ermäßigt” mit 5%

Ein kleines Update ist notwendig: Wir erweitern bei Ihnen die Steuersatz-Auswahl so, dass Sie jederzeit manuell zwischen „alter“ und „neuer“ Umsatzsteuer wechseln können.

Positionen in Bestellungen und Aufträgen, sowie Abzüge und Zuschläge behalten ihren „alten“ Steuersatz. Sollten Sie eine Ausgangs- oder Eingangsrechnung auf Basis dieser Belege erstellen, wird deren „alter“ Steuersatz in Ihre Rechnung übernommen. Dieser Steuersatz kann im Anschluss manuell geändert werden (erforderlich: das erwähnte Update um die Erweiterung des Auswahlfensters).

Optional bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, bei Erstellung einer Rechnung, die Steuerprozente automatisch für den jeweiligen Zeitraum auszutauschen und einen Kontrollhinweis auszugeben.

Zum Stichtag (01.01.2021) ändern Sie Ihre Steuersätze in PRODAT wieder zurück, von 16% auf 19% bzw. 5% auf 7%. Es sollten auch die Kontierungen wieder zurückgesetzt werden.

Nachteil dieser Variante: Bei Datenauswertungen muss darauf geachtet werden, dass man nicht mehr nur nach dem Steuerschlüssel auswerten kann. Die Auswertungen müssen auf den steuerlichen Prozentsatz aufgebaut sein. Die Daten sind unter Umständen nicht 100% eindeutig. Hinweis: Dies gilt nur bei Brutto-Auswertungen. Auswertungen auf Netto-Basis bleiben davon unberührt.

Variante 2: Anlage neuer Steuerschlüssel, Anpassen von Voreinstellungen und Stammdaten im Zeitraum

Fügen Sie die neuen Steuersätze analog den bestehenden hinzu. Achten Sie bei deren Anlage bitte auch auf die richtige Kontierung und eine aussagekräftige Bezeichnung.

Ändern Sie anschließend, je nach Stichtag, die Steuercodes für die Debitoren- und Kreditorendaten sowie die System-Voreinstellung (für Kontakte, welche noch kein Debitor oder Kreditor sind).

Optional bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, Ihnen Ihre Stammdaten automatisiert anzupassen. Diese würden dann zu den Stichtagen (01.07.2020 und 01.01.2021) von „alt“ auf „neu“ und wieder zurück umgestellt werden.

Positionen in Bestellungen und Aufträgen, sowie Abzüge und Zuschläge behalten ihren „alten“ Steuersatz. Sollten Sie eine Ausgangs- oder Eingangsrechnung auf Basis dieser Belege erstellen, wird deren „alter“ Steuersatz in Ihre Rechnung übernommen. Dieser Steuersatz kann im Anschluss manuell geändert werden.

Optional bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, bei Erstellung einer Rechnung, den Steuersatz automatisch gegen den im aktuellen Zeitraum gültigen Steuersatz auszutauschen und einen Kontrollhinweis auszugeben.

Stand: Dresden, den 18.06.2020

Mitteilung vom Juni 2020

Webinare 2020

Im Zuge der Digitalisierung von Schulungen wird es bald auch Webinare zu allen Themen geben. Der Webinar-Raum ist bereits eingerichtet. Registrieren Sie sich schon jetzt.

Mehr Informationen unter: https://www.prodat-erp.de/webinar/

Mitteilung vom Januar 2020

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08/2019: Neue Stellenangebote für den Standort Dresden
• Frontend Entwickler im ERP-Umfeld (m/w/d)

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Mitteilung vom August 2019